Im Oktober 2016 wurde nach zähem Ringen zwischen Bundestag und Bundesrat das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht für unternehmerisches Vermögen deutlich verschärft. Der Handlungsbedarf für Familienunternehmen ist erheblich gestiegen, da nun die weiterhin möglichen steuerlichen Begünstigungen ohne vorausschauende richtige Strukturierung des Betriebsvermögens regelmäßig nicht mehr oder nur noch in geringem Maße gewährt werden. Dies trifft gerade auch diejenigen Unternehmer, die ihr Familienunternehmen vor der Reform bereits größtenteils, aber eben noch nicht vollständig, auf die nächste Generation übertragen haben. Und ihre Nachfolger, deren Erben bei Eintritt des unerwarteten Todesfalls ohne eine gut durchdachte testamentarische Notfallplanung ein erhebliches Steuerrisiko tragen.
Dass die reformierte Erbschaft- und Schenkungsteuer den deutschen Mittelstand teuer zu stehen kommt, hat das Zentrum für europäische Wirtschaftsforschung in einer jüngst veröffentlichten und von der Stiftung Familienunternehmen in Auftrag gegebenen Studie mit Zahlen unterlegt. Die Ergebnisse hat Ende März u.a. die FAZ zusammengefasst (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/erbschaftsteuer-alleinerben-von-betrieben-droht-steuerschock-14945351.html). Im internationalen Vergleich mit 17 Industrienationen, unter ihnen auch die USA, landete Deutschland nach der Reform auf dem letzten Platz, nach einer Position im Mittelfeld vor der Reform. Bei einem Betrieb mit einem Jahresgewinn von EUR 10 Mio. stieg die Erbschaftsteuerbelastung um mehr als das Dreifache auf nun über EUR 40 Mio. Die Studie ging hierbei von einer Vererbung des Unternehmens an ein Kind aus.
Woran liegt das?
1. Für alle Unternehmer, unabhängig von der Größe ihres Unternehmens, gelten u.a. Verschärfungen beim Verwaltungsvermögenstest. Die Freigrenze für Verwaltungsvermögen wurde auf 15% abgesenkt, im Übrigen ist Verwaltungsvermögen überhaupt nicht mehr begünstigt, stattdessen wie Privatvermögen voll zu versteuern.
2. Bei Handelsunternehmen könnten die Begünstigungen aufgrund der Verschärfungen beim Verwaltungsvermögenstest vollständig entfallen.
3. Größere unternehmerische Einheiten mit einem Wert von mehr als EUR 26 Mio. trifft die Reform in besonderem Maße. Ab einem Erwerb dieser Größenordnung schmelzen die bisherigen Verschonungsabschläge (von 85% oder im Idealfall 100%) linear ab bis sie bei einem Erwerb ab EUR 90 Mio. vollständig wegfallen.
Was ist zu tun? Und welche der möglichen und derzeit intensiv diskutierten Gestaltungen sind überhaupt praktikabel?
Wir disuktieren gerne Lösungen mit Ihnen. Bitte kontaktieren sie uns dazu unter erbschaft@geigermach.com